Ablauf · Kosten · Terminierung

Über die Kosten

In unserer Praxis sind alle Patienten Privatpatienten.

Wir nehmen uns Zeit für Sie!

Statt 15- bis 20-Minuten–Taktung bieten wir unsere Therapie im 30-Minuten-Rhythmus an.
Eine intensive Anamnese und Befundung ist uns sehr wichtig, um gemeinsam mit Ihnen eine optimale Therapiestrategie zu erarbeiten.

Hände vom Team

Gesundheit ist mehr als fehlender Schmerz.

– Gesundheit ist Lebensfreude !

Zuzahlungen – Rezepte

Patienten, welche über gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) versichert sind, haben die Verpflichtung seitens der Krankenkasse, eine Zuzahlung zu Heilmitteln zu leisten, welche sich aus einer Einmalzahlung in Höhe von 10,00 und aus 10 % der Therapiekosten zusammensetzt.

Diese Zuzahlung fällt bei der ersten Therapieeinheit an und beläuft sich, z. B. bei einem 6er Rezept, abhängig von der Krankenkasse und der Therapieart, auf ca. 25 bis 30 € pro Rezept und ist bitte in bar zu entrichten.

Von der Zuzahlung befreite Patienten bitten wir bei Behandlungsbeginn ihren Befreiungsnachweis vorzulegen. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von Zuzahlungen befreit.

Zuzahlungen – Präventionskurse

Präventionskurse sind spezielle zertifizierte Kurse, welche über die Zentrale Prüfstelle für Prävention (ZPP) nach § 20 Abs.1 SGB V nach aufwendiger Prüfung, zugelassen sind.

Als Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse werden Sie für den Besuch eines Präventionskurses von Ihrer Krankenkasse unterstützt!

Diese Bezuschussung beläuft sich – je nach Krankenkasse – auf 75 € bis 100 % der Präventionskursgebühr.

Bei den Präventionskursen handelt es sich um geschlossene Kursangebote.

Rezeptzuzahlung bei gesetzlich Versicherten

Die fällige Zahlung aufgrund einer Heilmittelverordnung ist keine „Praxisgebühr“ sondern eine Zuzahlung und ist im Sozialgesetzbuch V geregelt (§ 32 Abs. 2 i. V. m. § 61 Satz 3 SGB V).

Dieser Betrag verbleibt nicht bei uns, sondern wird an die Krankenkasse abgeführt! Die Zuzahlung ist bei Antritt der Behandlung fällig. Bei Verordnungen der Berufsgenossenschaft (BG) sowie bei Privatverordnungen sind keine Zuzahlungen zu leisten.

Münzen und Rezept

Wann Sie eine Zuzahlungsbefreiung beantragen können

Wie Sie eine Zuzahlungsbefreiung der Rezeptgebühren als gesetzlich Versicherter beantragen können, informiert Sie Ihre Krankenversicherung. Für Zuzahlungen gilt eine Höchstgrenze: Sie müssen maximal bis 2 % Ihres Bruttoeinkommens für Zuzahlungen aufwenden, wie z. B. Krankengymnastik / Physiotherapie, inklusive Hilfsmittel, wie Brillen, Schuh-Einlagen, Krankenhaus- und Rehaaufenthalte etc..

Heben Sie alle Quittungen gut auf! Wenn 2 % Ihres Jahresbruttoeinkommens durch Zuzahlungen erreicht sind, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Befreiung beantragen. Für chronisch Kranke beträgt der Höchstsatz nur 1 % des Jahresbruttoeinkommens. Genauere Informationen hierzu bekommen Sie auf Anfrage bei Ihrer Krankenkasse!

Abrechnung für Privatpatienten

Zu Behandlungsbeginn erhalten Sie von uns eine Vorab-Rechnung, welche Sie gerne für Rückfragen bei Ihrer Krankenkasse oder Beihilfe zwecks Kostenübernahme einreichen können.

Sobald die Verordnung erfüllt ist, erhalten Sie von uns eine Rechnung mit zweifacher Kopie über die vorher vereinbarten Behandlungskosten, die originale Verordnung und Kopien der Verordnung.

Wir bitten um zeitnahe Überweisung des Rechnungsbetrages. Zahlungsziel ist 14 Tage nach Rechnungsausstellung.

 

Terminierung

Dauer der Rezeptgültigkeit

Ihr Rezept zur KG (Krankengymnastik), MLD (Manuelle Lymphdrainage) mit Zeitangabe (30, 45, 60 min) oder ähnlichen Heilmitteln muss, falls vom Arzt nicht anders vermerkt, innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung begonnen werden!

Um dies zu gewährleisten bitten wir um rechtzeitige Terminabsprache mit uns.

Terminvorlaufzeit

Je nach zeitlicher Flexibilität des Patienten kommt es in hochfrequentierten Zeiten zu Vorlaufzeiten von zwei bis drei Wochen. Wir planen nach Möglichkeit die verordneten Termine mit Ihnen durch, damit bei den folgenden Terminen die Behandlungskontinuität gegeben ist.

Zu beachten ist ebenfalls die vorgegebene Behandlungsfrequenz bei den gesetzlichen Rezepten von meistens 2 mal wöchentlich. Auch dadurch kommt es zu erhöhten Vorlaufzeiten bei der Terminvergabe in Physiotherapiepraxen.

Terminbestätigung

Bitte beachten Sie, dass ein Termin erst dann verbindlich ist, wenn er in unserem Bestellsystem eingetragen ist und wir Ihnen den Termin schriftlich bestätigt haben. Sie erhalten spätestens beim ersten Behandlungstermin einen schriftlichen Terminzettel. Bitte vergleichen Sie diesen auch mit telefonisch vereinbarten Terminen, da sich dabei Fehler einschleichen könnten.

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!

Heike und Lisa

Terminabsagen & Terminverlegung

Wir bitten Sie dringend, sobald Sie wissen, dass Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, diesen bei uns abzusagen, spätestens jedoch 24 Stunden vor Ihrem vereinbarten Termin! So können wir den Termin einem Patienten unserer Warteliste anbieten.

Da wir als Terminpraxis nach dem Bestellsystem arbeiten, ist die vereinbarte Zeit nur für Sie reserviert!

Sie können uns gerne anrufen unter 04631 – 44 14 980.
Unser Empfang ist von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr besetzt.

Sollten wir gerade verhindert sein, bitten wir Sie, uns eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen. Vielen Dank!

Nicht rechtzeitig abgesagter oder verpasster Termin

In diesem Fall erhalten Sie eine Ausfallgebührenrechnung über die Höhe der Behandlungsgebühr. Wir bitten um Ihr Verständnis!

10er-Karte für Wellness-Massagen

Beim Kauf einer 10er-Karte erhalten Sie zusätzlich eine Massage als Dankeschön!

Entspannung zum Verschenken

Gutscheine beweisen sich immer wieder als gute Geschenkidee! Machen Sie anderen eine Freude und verschenken Sie pure Entspannung.

Alle unsere Wellness-Anwendungen sind auch als Gutschein erhältlich. Wollen Sie lieber den Beschenkten auswählen lassen, welche Anwendung er bekommt?

Dann verwöhnen Sie den zu Beschenkenden mit einem Gutschein über einen bestimmten Betrag …

Raum für bewegtes Leben
Behandlungszimmer
Kursraum

Gesundheit ist Ihr höchstes Gut !

Die Praxis

Ruhetaler Weg 2 b · 24960 Glücksburg

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Die Buslinie 21 hält in der Nähe.

Kontakt

Telefon 04631 – 44 14 980
Fax 04631 – 44 27 910

E-Mail info@physio-bewegt-leben.de

Öffnungszeiten

Termine nur nach Vereinbarung.

Montag – Donnerstag 8 – 20 Uhr
Freitag 8 – 16 Uhr

Anmelde- / Rezeptionszeiten

Montag – Freitag 8 – 13 Uhr
Dienstag + Donnerstag  15 – 18 Uhr

Individuelle Termine

Sollten Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt sein, vereinbaren wir gerne individuelle Termine für einen Hausbesuch bei Ihnen.

Wir freuen uns auf sie